Privatkredit

Es gibt zahlreiche Situationen, die es notwendig machen, ein Vorhaben per Darlehen zu finanzieren. Die Kreditinstitute jedoch, die wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Summen verloren haben, stellen ihre Kredite nur noch besonders restriktiv zur Verfügung. Die Folge sind abgewiesene Kreditanträge, hohe Zinssätze für Kredite oder es werden zusätzliche Sicherheiten gefordert. Eine Möglichkeit für Bankkunden stellt der Kredit von Privat dar. Im Gegensatz zu einem klassischen Darlehen, besteht ein Privatkredit nicht mit einem Kreditinstitut, sondern mit einer Privatperson. Dieser verfügt über ähnliche Rechte und Pflichten, wie es bei einer Bank der Fall wäre.

Die Personen, welche den Privatkredit anbieten, haben im kaufrechtlichen Zusammenhang ein Verlangen, die Kreditnehmer gegenüber selbigem eine Pflicht. Im Gegensatz zum Bankdarlehen ist es möglich, die bei einem Privatkredit verhandelnden Vertragspunkte individuell abzustimmen. In diesem Fall gilt das Prinzip der freien Vertragsgestaltung. Doch auch bei einer privaten Geldleihe muss man die einzelnen Vertragspunkte befolgen, denn ansonsten wäre der Tatbestand des Vertragsbruches erfüllt. Auch wenn sich Kreditgeber und Kreditnehmer im Falle eines Privatkredites in der Regel sehr gut kennen, so ist es jedoch der Abschluss eines Vertrages zur Verbriefung des Schuldverhältnisses anzuraten.

Dies ist in erster Linie dann ratsam, wenn es um eine besonders hohe Summe gehen sollte. Nicht selten verursachen geliehene Gelder auch im privaten Bereich innerhalb einer Familie Streitigkeiten. Damit einen solchen Fall schon im Voraus vermeiden kann, ist das Hinzuziehen eines Juristen, vor allem bei großen Summen ausschlaggebend. Dieser kann einen entsprechenden Vertrag zur privaten Geldleihe ausarbeiten und die in diesem Fall notwendigen Punkte bestimmen. So empfiehlt es sich neben den Namen und Adressen der beiden Parteien auch die geliehene Summe und deren Verzinsung zu erwähnen. Darüber hinaus sollte man exakt in schriftlicher Form festhalten, wann der Kredit ausgezahlt werden soll und in welchen Staffelungen die Rückerstattung umgesetzt wird. Durch die Unterzeichnung der beiden Privatpersonen wird der privatrechtliche Vertrag als rechtsgültig betrachtet.

Falls es zu einer Unregelmäßigkeit im Sinne einer verzögerten oder prinzipiell fehlenden Rückzahlung kommt, ist der Kreditgeber berechtigt im Notfall auch gerichtlich sich auf den im Voraus geschlossenen Vertrag zu berufen. Aufgrund der oben erwähnten Gründe ist es sinnvoll, wenn bei der Vergabe eines privaten Kredites wenigstens ein Zeuge anwesend ist. Bestmöglich wäre hierfür ein Notar oder Rechtsanwalt , welcher den Vertrag ebenso gegenzeichnet. Jedoch kann man dies auch mit einer weiteren Privatperson realisieren.